Bewilligungen

Drehbewilligungen
Stadt Zürich

Für audiovisuelle Produktionen im öffentlichen Raum sind je nach Art und Umfang des Projekts unterschiedliche Bewilligungen erforderlich. Eine sorgfältige Planung sowie die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen sind entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf der Dreharbeiten sicherzustellen.

Auf dieser Seite finden sich Informationen zu den erforderlichen Genehmigungen, dem Antragsprozess sowie den einzureichenden Unterlagen. Zudem wird aufgezeigt, welche Behörden involviert sind und welche Fristen zu berücksichtigen sind.

Bewilligungspflicht

Eine Bewilligung ist erforderlich, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

  • Die Aufnahmen dauern, inklusive Vorbereitungen, länger als eine Stunde.
  • Es wird Infrastruktur benötigt (z. B. Scheinwerfer, Kameraschienen, Requisiten).
  • Es sind mehr als fünf Personen beteiligt.
  • Aufnahmen ohne Infrastruktur, d.h. mit minimaler, portabler Ausrüstung  (nur «handheld» Kamera, Stativ, etc.) und mit maximal fünf Personen, die weniger als 60 Minuten dauern.
  • Arbeiten dürfen weder den Fussgänger- noch den Fahrzeugverkehr behindern.

Für hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag, Weihnachtstag) können nur Fotoaufnahmen und kleinere Dreharbeiten bewilligt werden, die keinen Lärm verursachen. Werbefotos und Werbefilme sind untersagt.

Einsatz Drohnen und Multicopter

Der Einsatz von Drohnen und Multicoptern bei audiovisuellen Produktionen kann beeindruckende Aufnahmen ermöglichen, unterliegt aber gesetzlichen Vorgaben. Vor dem Dreh ist sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere im Bereich Luftfahrtrecht, Sicherheit und Bewilligungspflichten.

Für Dreharbeiten im städtischen oder öffentlich zugänglichen Raum sind je nach Standort zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden wird dringend empfohlen, um Verzögerungen oder Einschränkungen am Drehtag zu vermeiden.

Die folgenden Links bieten weiterführende Informationen zu den relevanten Vorschriften und unterstützen bei der Vorbereitung eines rechtskonformen Drohneneinsatzes im Rahmen von Dreharbeiten.

Kommerzielle Aufnahmen
Chinagarten

Der Chinagarten Zürich ist eine öffentlich zugängliche, kulturell und gestalterisch geschützte Anlage. Dreharbeiten sind grundsätzlich bewilligungspflichtig und unterliegen besonderen Auflagen zum Schutz der Gartenanlage, der Bauten sowie der Besuchenden.

Bei Gesuchen sind unter anderem Nutzungsumfang, Personenzahl, technischer Einsatz sowie mögliche Einschränkungen des Publikumsbetriebs zu berücksichtigen. Dreharbeiten dürfen den regulären Betrieb und die Atmosphäre des Gartens nicht beeinträchtigen.

Detaillierte Informationen zur Anlage, ihrer Bedeutung und den örtlichen Gegebenheiten entnehmen Sie bitte dem untenstehenden PDF.

Hallen- und Freibäder
Stadt Zürich

Die Zürcher Badeanlagen sind aufgrund ihrer beeindruckenden Architektur und guten Infrastruktur sehr beliebte Orte für Foto- und Filmaufnahmen. Während der Badesaison ist jedoch besondere Rücksicht geboten, daher muss das Drehvorhaben sorgfältig geplant werden, um eine reibungslose Durchführung zu gewährleisten. Zusammen mit dem zuständigen Amt haben wir Voraussetzungen und Empfehlungen definiert.

Voraussetzungen und Empfehlungen für Foto- und Filmaufnahmen in Hallen- oder Freibädern

Um eine Bewilligung für Foto- und Filmaufnahmen in Hallen- oder Freibädern zu erhalten, sollten folgende Voraussetzungen und Empfehlungen berücksichtigt werden:

  • Ausserhalb der Saison: Die besten Chancen bestehen, wenn die Aufnahmen ausserhalb der Badesaison stattfinden, wenn die Bäder wintersicher gemacht sind.
  • Anfangs oder Ende der Saison: Auch die ersten oder letzten 2-3 Wochen der Saison sind günstig.
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten: Aufnahmen ausserhalb der regulären Öffnungszeiten sind bevorzugt.
  • Kurzes Zeitfenster innerhalb der Öffnungszeiten: Wenn die Aufnahmen während der Öffnungszeiten stattfinden müssen, sollte dies vor 11 Uhr und für maximal 3 Stunden geschehen.
  • Kleine Crews und wenig Equipment: Je weniger Personen und Material, desto besser.
  • Gesuch rechtzeitig einreichen: Das Gesuch sollte idealerweise vier Wochen vor Drehstart eingereicht werden.

Wissenswertes für Drehs
an Gewässer (Zürichsee, Limmat etc.)

Zürich bietet zahlreiche Gewässer, die vielfältige Drehmöglichkeiten bieten. Das Schwimmen im Zürichsee ist grundsätzlich erlaubt, ausser in der Nähe von Häfen und Kursschiffen.

Die Produktionsfirma trägt die Verantwortung für die Sicherheit während des gesamten Drehs. Es liegt in ihrer Verantwortung, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Schauspieler, die im See schwimmen, und/oder das Kamerateam (z.B. auf einem Boot) zu schützen. Die Wasserpolizei greift nur im Notfall ein. Darüber hinaus müssen die Verhaltensregeln für die Schifffahrt auf Binnengewässern beachtet werden. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Strom / Wasser Bestellformulare EWZ

Für bestimmte Dreharbeiten kann die zusätzliche Bereitstellung von Strom und/oder Wasser erforderlich sein. 

Die Bereitstellung erfolgt über das EWZ und muss im Vorfeld des Drehs beantragt werden. Eine frühzeitige Anfrage wird dringend empfohlen, um die Verfügbarkeit rechtzeitig sicherzustellen und gegebenenfalls notwendige technische Abklärungen vornehmen zu können.

Gebrauchsleihe Kontrollschilder
für Filmaufnahmen

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich und die Film Commission Zurich haben eine Rahmenvereinbarung zur Gebrauchsleihe von Kontrollschildern für Fahrzeuge in Spielfilmen festgelegt. Wenn Kontrollschilder für eine Produktion benötigt werden, muss die Anfrage über die Film Commission Zurich eingereicht werden.

Fundus „CA TOURNE“

Auf der Suche nach authentischen Filmrequisiten? Der Requisitenfundus CA TOURNE in Opfikon-Glattbrugg bietet auf 1800m² eine beeindruckende Auswahl an Retro- und Vintage-Objekten, die dein Filmprojekt perfekt ergänzen.

Der Fundus setzt konsequent auf Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit und leistet damit einen aktiven Beitrag zur ressourcenschonenden Produktionspraxis. Die Film Commission Zurich hat den Fundus in den ersten zwei Jahren des Bestehens finanziell unterstützt. Das Sortiment wird laufend erweitert und bietet kontinuierlich neue Materialien und Ausstattungselemente für audiovisuelle Produktionen.