Production Incentive
Antrag einreichen

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Voraussetzungen

Dieser Unterstützungsbeitrag (Production Incentive) fungiert als Spitzenfinanzierung, was bedeutet, dass bei Antragstellung 80% der Finanzierung des Filmprojekts nachgewiesen werden müssen und richtet sich ausschliesslich an internationale Produktionen und minoritäre Koproduktionen. Zudem müssen die produktionsbedingten Ausgaben im Kanton Zürich bei mindestens CHF 500’000.- (siehe «Anrechenbare Ausgaben für Zürich-Effekt») liegen.

Für die Antragstellung bitten wir Sie, ausschliesslich das obenstehende Online-Formular zu benützen. Für die Einreichung benötigen wir ausserdem folgende Dokumente, um den Antrag zu prüfen: 

  • Budget der Gesamtherstellungskosten inklusive ausgewiesenem Zürich-Effekt (mindestens CHF 500’000.-)

  • Zusammenfassung zur Darstellung Zürichs inklusive Drehdauer und Locations (Drehplan/Moodboard)

  • Synopsis des gesamtem Projekts

  • Angaben zu Cast und Crew

  • Finanzierungsplan inklusive verbindlicher Finanzierungszusagen (Finanzierungsgrad mindestens 80%)

  • Geplante Auswertung (national/international) und Marketingkonzept  

  • Geplante Massnahmen zu Green Filming (optional) 

Die wichtigsten Kriterien für einen möglichen Kostenzuschuss sind der Zürich-Effekt, der Zürich-Bezug in Form von Story und Bild sowie die Verwertung der Rechte des Filmprojektes. Die Internationalität, in Form der geplanten internationalen Auswertung sowie Cast und Crew, fällt dabei am Meisten ins Gewicht.

Mit einem allfälligen Zuschlag verpflichtet sich die Produktionsfirma, die Film Commission Zurich mit Logo im Abspann der Produktion zu nennen. Zudem kann die Film Commission Zurich, in Absprache mit der Produktionsfirma, unter anderem über die Produktion berichten und freigegebenes Bild- und Videomaterial zu Marketingzwecken nutzen.

Anträge können fortlaufend gestellt werden, und die Entscheidung über die Gewährung eines Unterstützungsbeitrags obliegt der Film Commission Zurich unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien. Entscheidungen werden dem Produzenten, so schnell wie möglich, schriftlich mitgeteilt, ohne dass Gründe für Ablehnungen angegeben werden müssen. 

Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Drehbeginn eingereicht werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung. Bitte beachten Sie, dass Kurzfilme, Corporate- und Imagefilme, Reportagen, Musiksendungen und -videos, Fotoshootings sowie Filmproduktionen, die pornografischen Inhalt aufweisen oder gegen die Verfassung oder die Gesetze verstossen, ausgeschlossen sind.

Die Mittel für das Production Incentive sind jährlich begrenzt. Folglich können nur Beiträge geleistet werden, bis die Mittel erschöpft sind. Die Vergabe und die Höhe eines Unterstützungsbeitrages erfolgen nach definierten Kriterien und nur im Rahmen der Film Commission Zurich zur Verfügung stehenden Mittel. Der Höchstbetrag des Zuschusses pro Filmprojekt beträgt CHF 30’000.-

Der Zürich-Effekt widerspiegelt die Summe aller Ausgaben, welche bei der Herstellung eines Filmvorhabens im Kanton Zürich getätigt werden. Anrechenbare Zürich-Ausgaben: Unmittelbare zur Herstellung des Filmprojektes getätigte Ausgaben wie Drehgenehmigungen, Motivkosten, Ausstattung, Kostüme, Technik, Unterkunft, Diäten (100 % des tatsächlich Ausbezahlten Betrags), Reisen, Transporte, Film- und Tonmaterial, Postproduktion sowie sonstige Allgemeine Kosten:
  • Gesamtlohnsumme von im Kanton Zürich gemeldeten Mitarbeitenden der Ausführenden Produktionsfirma.
  • Rechnungen von im Kanton Zürich Ansässigen und steuerlich veranlagten Dienstleistern und Firmen.
Nicht-Anrechenbare Ausgaben:
  • Rechnungen, die nicht Auf den Zuschussempfänger bzw. das unterstützte Filmprojekt lauten bzw. Zahlungen, die nicht vom Zuschussempfänger geleistet wurden.
  • Umsatzsteuer
  • Verrechnung von nicht im Kanton Zürich Ansässigen Filmschaffenden oder Dienstleistern.
Für die Bewertung bzw. Anerkennung der Anrechenbaren Ausgaben in Zürich werden die Rechnungskopien inklusive zugehöriger Zahlungsbestätigungen herangezogen.